Lebenseinkommen

Zielsetzung der Untersuchung

Berechnung der Aktiv-, Pensions- und Lebensverdienstsumme der Arbeiter,
Angestellten und Beamten differenziert nach Geschlecht

Zusammenfassung

Männliche Beamte erreichen ein geringeres Lebenseinkommen als männliche Angestellte in der freien Wirtschaft. Beamtete Frauen erzielen ein deutlich höheres Lebenseinkommen als Frauen im Angestelltenstatus

Landesrat Franz Hiesl

Auftraggeber

Amt der o.ö. Landesregierung, Abteilung Statistischer Dienst
Hofrat Dipl. Ing. Hubert Sacher
ORat. Dr. Werner Lenzelbauer

Bearbeiter

4020 Linz, Kärntnerstraße 16

Adresse

7720/3286
7720/3294

Telefon
Fax

Österreichisches Statistisches Zentralamt
eigene Berechnungen

Datenquelle


Lebenseinkommen

Modellrechnung zur Aktiv-, Pensions- und Lebensverdienstsumme von Arbeitern, Angestellten und Beamten nach Geschlecht

Die sozialpolitische Diskussion der letzten Zeit ist gekennzeichnet vom Bestreben, die unterschiedlichen sozialen Sicherungssysteme einer Harmonisierung zuzuführen. In ihrem Mittelpunkt steht dabei der Öffentliche Dienst mit Pragmatisierung und Beamtenpensionssystem. Da Diskussionen zu diesem Thema oft emotionsgeladen sind, sollte versucht werden, die reale Einkommenssituation der großen Beschäftigtengruppen außer Streit zu stellen. Die vorliegende Untersuchung liefert einen Beitrag zu diesem Thema. Ziel dieser Modellrechnung mit den aus der Lohnsteuerstatistik verfügbaren Merkmalen ist es, die durch die unterschiedlichen Entlohnungsschemata verursachten Gehaltsunterschiede durch Berechnung von Lebenseinkommen sichtbar zu machen.

Datengrundlage

Eine vollständige und gesicherte Datenquelle zum Thema "Einkommen" liefert die ab dem Veranlagungsjahr 1994 in neuer Form vorliegende Vollerhebung der Lohnsteuerstatistik (Basis: Einkommensteuergesetz 1988 in Verbindung mit dem Steuerreformgesetz 1993, BGBl. Nr. 818/1993) mit 5,34 Millionen anonymisierten Datensätzen von Arbeitnehmern und Pensionisten (und einem Repräsentationsgrad von mehr als 99 %).
Siehe auch: Ergebnisse der Lohnsteuerstatistik 1994: Heft 9/1996, S. 744 ff., und Beiträge zur österreichischen Statistik, Heft 1.203

Eine Zusammenarbeit des Österreichischen Statistischen Zentralamtes und des Statistischen Dienstes des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung hat es ermöglicht, die streng anonymisierten Individualdaten der Lohnsteuerstatistik für zusätzliche Berechnungen über die Einkommen aller unselbständig Beschäftigten zu nützen (Rechtsgrundlage: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik, BGBl. Nr. 408/1985).

Die Vorteile der Verwendung von Individualdaten aus der Lohnsteuerstatistik lassen sich durch folgende Hauptpunkte charakterisieren:

Die wichtigsten Ergebnisse werden in diesem Beitrag von den Bearbeitern beim Statistischen Dienst des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung präsentiert.

Methodische Vorgangsweise

Querschnittsanalyse

Ein Einkommensvergleich zwischen Beschäftigtengruppen (In der Folge meist unscharf als "Berufsgruppen" bezeichnet. Die in der Lohnsteuerstatistik eigens ausgewiesene Gruppe der Lehrlinge wurde für diese Auswertung nicht herangezogen.), welcher auch die Altersversorgung umfaßt, erscheint nur unter Zugrundelegung eines Lebenseinkommenskonzeptes sinnvoll. Der tatsächliche individuelle Lebenseinkommensprozeß nach sozialer Stellung kann aus den derzeit vorliegenden Daten noch nicht ermittelt werden. Erst wenn in ferner Zukunft je Sozialversicherungsnummer Einkommensdaten für alle Bezugsjahre vorliegen werden, wird dies exakt möglich sein. Aus diesem Grund wird im weiteren das Lebenseinkommen als das kumulierte durchschnittliche Einkommen der einzelnen Altersjahrgänge einer Berufsgruppe (=Querschnittsvergleich) im Jahr 1994 definiert.

Diese Vorgangsweise ist einerseits gut geeignet, die Einkommensunterschiede der Berufsgruppen umfassend zu vergleichen, darf andererseits jedoch nicht mit einer echten individuellen Einkommensbiographie verwechselt werden.

Die "synthetische Person"

Ein Lebenseinkommensvergleich zwischen Berufsgruppen und Geschlecht macht es notwendig, von vergleichbaren Rahmenbedingungen auszugehen, also eine "synthetische Person" mit folgenden Eigenschaften zu definieren:

Einkommensschätzungen sind bei dieser Berechnung des Lebensverdienstes auf Grund der zur Verfügung stehenden Daten nicht notwendig. Um einen normierten Vergleich der Einkommenssituation nach sozialer Stellung zu gewährleisten, ist konsequenterweise allerdings von identischen Aktiv- und Pensionsverdienstzeiten auszugehen. Abweichungen von der Realität ergeben sich durch die Annahme des Erreichens voller Versicherungszeiten sowie der Dauer der Aktiv- und Pensionsbezugszeiträume. Nur wenn diese Annahmen getroffen werden, ist das Ziel dieser Studie - "Vergleich der Gehaltsschemata von Berufsgruppen unter sonst identischen Rahmenbedingungen" - erreichbar.

Als Nebenwirkung der Querschnittsanalyse ergibt sich eine - vom Alter abhängige - "gleitende" Ab- bzw. Auf-Qualifikation der "synthetischen Person". Diese besitzt die berufsspezifische Durchschnittsqualifikation der entsprechenden Altersgruppe aus der Grundgesamtheit.

Aktivverdienst

Der Berechnung des Aktivverdienstes wurden alle unselbständigen Einkommensempfänger, welche eine Ganzjahresbeschäftigung aufweisen, zugrundegelegt, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß (Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung aus den vorliegenden Daten nicht ableitbar). Im erfaßten Bruttoeinkommen sind neben dem normalen Gehalt auch alle Sonderzahlungen (Abfertigungen, Jubiläumszulagen etc.) enthalten.

Tabelle 1 zeigt, welche Datenmengen, nach Beschäftigtengruppen und Geschlecht differenziert, der Analyse zugrundeliegen.

Pensionsverdienst

Die über die Lohnsteuerdaten verfügbaren Pensionseinkommen basieren auf den Aktiveinkommen der Vergangenheit. Da der angestrebte Lebenseinkommensvergleich auf das Jahr 1994 bezogen ist, sind diese Daten nicht unmittelbar verwendbar. Aus diesem Grund wurden die Pensionseinkommen nicht der Lohnsteuerstatistik entnommen, sondern nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Um eine Verzerrung der Gehälter kurz vor dem 60. Lebensjahr durch das vorzeitige Ausscheiden von Einkommensbeziehern mit niedrigem Gehalt sowie durch ausbezahlte Abfertigungen zu verhindern, wurden die Gehälter am "Pensionsrand" durch eine lineare Fortschreibung der aus der Grundgesamtheit ermittelten Gehaltskurve ersetzt.

Bei Pensionsberechnungen ist es aufgrund der Rechtslage notwendig, die Aktiveinkommen im Durchrechnungszeitraum mittels "Aufwertungsfaktoren" in die Kaufkraft zum Pensionsberechnungszeitpunkt zu transformieren. Da aber bei der vorliegenden Untersuchung (Lohnsteuerdaten 1994) die altersabhängigen Durchschnittseinkommen jeweils dem Kaufkraftwert des Jahres 1994 unmittelbar entsprechen, darf hier keine Aufwertung vorgenommen werden.

Vergleich der Aktivverdienste

Beim Vergleich der Aktivverdienste ist zwischen dem Durchschnittseinkommen einer Berufsgruppe als Kollektiv - im weiteren als Grundgesamtheit bezeichnet - sowie dem Durchschnittseinkommen der definierten "synthetischen Person" zu unterscheiden. Beide Konzepte sind natürlich nicht identisch und bilden unterschiedliche Aspekte der Realität ab.

Einkommenssituation in der Grundgesamtheit

Die Grafik zeigt die Verteilungsfunktion der monatlichen Bruttoeinkommen (=Jahresbruttoeinkommen : 14) der Grundgesamtheit in Abhängigkeit von der beruflichen Stellung und dem Geschlecht. Das Medianeinkommen der männlichen Angestellten liegt bei 31.469 S brutto, das der männlichen Beamten bei 28.133 S brutto monatlich. Damit erzielen die männlichen Angestellten einen Einkommensvorsprung gegenüber den Beamten von monatlich 3.336 S (11,9 %).

Weibliche Angestellte erreichen ein Medianeinkommen von 18.667 S brutto, weibliche Beamte einen Wert von 26.513 S brutto. Weibliche Beamte erzielen damit einen deutlichen Einkommensvorsprung gegenüber den Frauen im ASVG-Bereich, welcher immerhin 7.846 S bzw. 42,0 % beträgt.

Der Anteil der Einkommensempfänger mit einem monatlichen Bruttogehalt über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (36.000 S im Jahr 1994) weist, nach Berufsgruppen und Geschlecht differenziert, die in Tabelle 2 ausgewiesenen Werte auf.

Während von den Arbeitern anteilsmäßig (Männer: 4,4 %, Frauen: 0,6 %) sehr wenig Einkommensbezieher ein Bruttoeinkommen erreichen, das über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt, haben von den männlichen Angestellten 39,4 % und von den weiblichen Angestellten 8,1 % mehr als 36.000 S monatlich zur Verfügung. Auf das Geschlecht bezogen gleichmäßiger verteilt sind die Personen mit einem Bruttogehalt über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage bei den Beamten (Männer: 27,9 %, Frauen: 20,4%).

Aktiveinkommen der "synthetischen Person" im Jahr 1994

In Tabelle 3 sind die wichtigsten Kennzahlen zum Aktiveinkommen in den verschiedenen Berufsgruppen, differenziert nach dem Geschlecht, dargestellt. Das ausgewiesene durchschnittliche Bruttogehalt entspricht nicht dem Durchschnittsgehalt der Grundgesamtheit, sondern errechnet sich vielmehr als Mittelwert über die einzelnen durchschnittlichen Jahrgangsgehälter zwischen dem 20. und dem 60. Lebensjahr. Damit ist gewährleistet, daß die momentane Altersstruktur der Beschäftigten keinen Einfluß auf die Mittelwertberechnung ausübt und tatsächlich die mittleren Laufbahngehälter verglichen werden.

Es gelten folgende Bezeichnungen:

Durchschnittl. monatl. Bruttogehalt
Mittelwert über die durchschnittlichen Bruttogehälter je Altersjahrgang vom 20. bis zum 60. Lebensjahr. Bruttogehalt = Bruttogehalt lt. Lohnzettel : 14 (inkl. Sonderzahlungen).
Aktivverdienst Barwert
Barwert der Aktivverdienstsumme bezogen auf das 60. Lebensjahr (inkl. Sonderzahlungen). Jener Wert, welcher, vom 20. Lebensjahr beginnend mit 3,5 % verzinst, zum 60. Lebensjahr als Sparkapital anfallen würde.

Exkurs: Barwertberechnung

Wenn Zahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen, ist es finanzmathematisch üblich, diese mittels Auf- bzw. Abzinsung auf einen einheitlichen Zeitpunkt zu beziehen. In der gegenständlichen Untersuchung wurde der Beginn der Pensionszeit (Alter 60 Jahre) gewählt, was bedeutet, daß alle bis zum 60. Lebensjahr erfolgten Zahlungen aufgezinst, die ab dem 60. Lebensjahr erfolgten Zahlungen aber abgezinst wurden. Die so errechnete Summe - im weiteren Barwert genannt - stellt die Kaufkraft des Einkommens aus einem bestimmten Zeitintervall zum Zeitpunkt der Beobachtung dar. Beim Vergleich der Lebensverdienstsummen erscheint es nun sinnvoll, neben dem einfachen Summenvergleich auch einen Vergleich der Barwerte anzustellen, da damit die unterschiedliche Neigung der Gehaltskurve mit in Rechnung gestellt wird. Eine Darstellung von Lebenseinkommen ohne Barwertberechnung wäre aber unvollständig. Bei der Barwertberechnung wird ein Diskontsatz von 3,5 % p.a. angenommen.

Zur Verdeutlichung der Problematik seien drei Beispiele angeführt, deren Besonderheit darin besteht, daß in allen drei Fällen die Summe über die jährlichen Einkommen aus 35 Jahren den Betrag von 11,200.000 S ausmacht. Die Annahmen zur Berechnung des Barwertes wurden völlig gleich getroffen.

Beispiel 1:

Ein Einkommen, das sich im Juli 1997 auf 150.000 S beläuft und in der weiteren Folge pro Jahr um 10.000 S angehoben wird, steigt im Laufe von 35. Jahren auf jährlich 490.000 S an und erreicht in Summe in diesen 35 Jahren (bis Juli 2031) einen Gesamtwert von 11,200.000 S.

Die Berechnung des Barwertes zum Stichtag 1. Juli 1996, unter den getroffenen Annahmen

Bankjahr mit 365 Tagen gerechnet
Monat generell mit 31 Tagen gerechnet
Abzinsung: 3,5 %
Beobachtungszeitraum: 35 Jahre

ergäbe gemäß dem Äquivalenzprinzip der Finanzmathematik den Barwert von 5,912.543,94 S.

Beispiel 2:

Hier macht das jährliche Einkommen im Jahr 1997 490.000 S aus, um sich pro Jahr um 10.000 S zu verringern und im Jahr 2031 schließlich auf 150.000 S zu belaufen.

Unter denselben Annahmen, wie in Beispiel 1 dargestellt, erreicht die Summe der Barwerte über 35 Jahre eine Höhe von 7,331.823,29 S.

Beispiel 3:

Das jährliche Einkommen bleibt in diesem Beispiel 35 Jahre hindurch mit 320.000 S unverändert und erreicht im Jahr 2031 gleichfalls die Summe von 11,200.000 S.

Die Barwerte wurden unter denselben Annahmen berechnet und ergeben - aufaddiert - einen Betrag von 6,622.183,57 S

Fazit: Bei gleichbleibender nomineller Summe über alle 35 Jahreseinkommen, ist dennoch der Barwert logischerweise unterschiedlich (Beispiel 2 hat immerhin einen um 1,4 Mio. S höheren Barwert als Beispiel 1).

Beispiel 1

Beispiel 2

Beispiel 3

Einkommen
im Jahr:

Betrag
in ATS

Barwert
in ATS

Betrag
in ATS

Barwert
in ATS

Betrag
in ATS

Barwert
in ATS

von 1997

150.000,--

150.000,--

490.000,--

490.000,--

320.000,--

320.000,--

1998

160.000,--

154.589,37

480.000,--

463.768,12

320.000,--

309.178,74

u.s.w.

u.s.w.

u.s.w.

u.s.w.

u.s.w.

u.s.w.

u.s.w.

2030

480.000,--

154.128,25

160.000,--

51.376,08

320.000,--

102.752,16

bis 2031

490.000,--

152.018,60

150.000,--

46.536,31

320.000,--

99.277,45

Summe 1997 - 2031

11,200.000,--

5,912.543,94

11,200.000,--

7,331.823,29

11,200.000,--

6,622.183,57


Aktiveinkommen der Männer

Das mittlere Einkommen der männlichen Angestellten (inkl. Sonderzahlungen) liegt bei 39.086 S je Monat. Damit wird das vergleichbare Gehaltsniveau der Beamten mit einem Durchschnittsgehalt von 32.207 S um 6.879 S übertroffen, jenes der männlichen Arbeiter (23.212 S) sogar um 15.874 S.

Die altersabhängige Entlohnung der Angestellten weist ausgeprägte Senioritätseigenschaften auf. Über den gesamten Aktivzeitraum steigt das Angestellteneinkommen mit 3,5 % p.a. Die Steigung der Gehaltskurve ist bei den unter 30jährigen mit 8,3 % p.a. am höchsten, verringert sich aber zwischen dem 30. und dem 50. Lebensjahr auf 2,2% p.a. Ab dem 50. Lebensjahr ist im Angestelltenbereich mit praktisch keiner senioritätsbedingten Gehaltssteigerung mehr zu rechnen (0,8% p.a.).

Im Haupterwerbsalter, zwischen dem 30. und dem 50. Lebensjahr, ist die Steigung der Beamten- bzw. Angestelltengehaltskurve mit 2,2% p.a. identisch (das über die Biennalsprünge "institutionalisierte" Senioritätsprinzip im Beamtenbereich führt damit in dieser Alterskategorie zu keiner steileren Gehaltskurve als bei den Angestellten). Ab dem 50. Lebensjahr verflacht auch im Beamtenbereich die Gehaltskurve, diese verläuft mit einer Steigung von 1,3 p.a. jedoch etwas steiler als bei den Angestellten.

Die Ursachen für diese Gehaltsdifferenz sind sicherlich vielschichtig. Ein signifikant höheres Ausbildungsniveau der männlichen Angestellten im Vergleich zu den männlichen Beamten kann jedoch aus dem Mikrozensus nicht abgeleitet werden (Tabelle 4).

Aktiveinkommen der Frauen

Das mittlere Einkommen der weiblichen Beamten (inkl. Sonderzahlungen) liegt bei 30.104 S je Monat - damit wird das vergleichbare Gehaltsniveau der weiblichen Angestellten, mit einem Durchschnittsgehalt von 22.930 S, um 7.174 S übertroffen. Beamtinnen werden deutlich höher entlohnt als Frauen in der Privatwirtschaft (oder als Vertragsbedienstete im Öffentlichen Dienst). Verglichen mit den Arbeiterinnen und deren Bruttogehalt von 13.774 S verdienen sie um 16.330 S mehr, also mehr als das Doppelte.

Die altersabhängige Entlohnung der weiblichen Angestellten weist ebenfalls ausgeprägte Senioritätseigenschaften auf, wenngleich weniger deutlich als bei den Männern. Über den gesamten Aktivzeitraum steigt das Einkommen der weiblichen Angestellten mit 2,0 % p.a. Die Steigung der Gehaltskurve ist bei den unter 30jährigen mit 2,8 % p.a. am höchsten, verringert sich aber zwischen dem 30. und dem 50. Lebensjahr auf 1,5 % p.a. Über dem 50. Lebensjahr erzielen weibliche Angestellte eine altersbedingte Gehaltssteigerung, die etwa jener des Haupterwerbsalters entspricht.

Im Haupterwerbsalter, zwischen dem 30. und dem 50. Lebensjahr, ist die Steigung der Gehaltskurve der weiblichen Beamten mit 3,2 % p.a. deutlich höher als bei den weiblichen Angestellten mit 1,5 % p.a. Ab dem 50. Lebensjahr verzeichnen weibliche Angestellte und weibliche Beamte eine ähnliche jährliche Gehaltssteigerung (1,8 % p.a. bzw. 1,9 % p.a.).

Der deutliche Einkommensvorsprung der weiblichen Beamten läßt sich kausal über folgende drei Einflußfaktoren erklären:

Gemessen an den potentiell erreichbaren "Arbeitstagen" (Genauer: Tage mit aufrechtem Arbeitsverhältnis, von möglichen 365 Tagen), werden im ASVG-Bereich von den Frauen 91 % erreicht, im weiblichen Beamtenbereich liegt der entsprechende Wert bei 99 %. Die mittlere Wochenarbeitszeit beträgt bei den weiblichen Angestellten 34,7 Stunden, bei den Beamtinnen 38,0 Stunden. Die insgesamt höhere Jahresarbeitszeit der Beamtinnen erklärt damit einen Teil des Gehaltsvorsprunges gegenüber dem ASVG-Bereich.

Der weitaus größte Teil der Gehaltsdifferenz ist jedoch auf das signifikant unterschiedliche Ausbildungsniveau zwischen den beiden Berufsgruppen zurückzuführen (Tabelle 5).

Vergleich der Pensionsverdienste

In Tabelle 6 sind die wichtigsten Kennzahlen zum Pensionseinkommen in den verschiedenen Berufsgruppen, differenziert nach dem Geschlecht, dargestellt.

Die fernere Lebenserwartung eines heute 60jährigen Mannes beträgt 19 Jahre, jene einer 60jährigen Frau 23 Jahre. Die Pensionsbezugszeit wurde vom 60. Lebensjahr bis zu diesen Altersgrenzen angenommen, und die resultierende Pensionsverdienstsumme auf das 60. Lebensjahr diskontiert. Das Pensionseinkommen wurde unter der Annahme eines Erreichens der höchstmöglichen Versicherungszeiten (40 Jahre) berechnet.

Pensionseinkommen der Männer

Auf Grund der unterschiedlichen Pensionsregelungen erzielen männliche Beamte im Ruhestand einen deutlichen Einkommensvorsprung gegenüber männlichen Angestellten und männlichen Arbeitern. Die durchschnittliche Monatsbruttopension der Beamten liegt bei 35.381 S, jene der ASVG-Pensionisten bei 27.270 S (Angestellte) und 19.978 S (Arbeiter). Der monatliche Einkommensvorsprung der männlichen Beamten in der Pension beträgt demnach 8.111 S bzw. 29,7 % gegenüber den Angestellten, verglichen mit den Arbeitern machte er 15.403 S oder 77,1 % aus.

Pensionseinkommen der Frauen

Die größten Unterschiede im Pensionseinkommen verzeichnen die Frauen. Weibliche Beamte erhalten im Monat mit 35.783 S eine um 14.020 S höhrere Bruttopension als Frauen mit einer ASVG-Pension (in diesem Bereich beträgt die mittlere monatliche Pension 21.763 S). Der Einkommensvorsprung beträgt also 64,4 %. Unter allen Pensionisten erreichen die weiblichen Beamten in Österreich das höchste Pensionseinkommen.

Modellrechnung zur Lebensverdienstsumme

Aktivverdienst und Pensionsverdienst zusammen ergeben die Lebensverdienstsumme (Tabelle 7). Dabei stellt sich u.a. die Frage, ob durch das höhere Einkommen in der Pension auch das Lebenseinkommen der Beamten über dem entsprechenden Wert der Angestellten liegt oder nicht.

Natürlich wäre eine Unterscheidung der Beamten und Angestellten nach Hochschulabsolventen bzw. Maturanten für die Lebensverdienstsummen von großem Wert, nur enthält das Formular L16 der Finanzverwaltung (Lohnzettel für das jeweilige Kalenderjahr) diese Informationen derzeit nicht.

Nicht berücksichtigt beim Vergleich der Lebenseinkommen ist die unterschiedliche Höhe der Sozialabgaben (keine Höchstbeitragsgrundlage im Beamtenbereich, daher höherer Pensionsbeitrag, wohl aber Höchstbeitragsgrundlage bei den Angestellten, daher Pensionsbeitrag "gedeckelt").

Lebensverdienstsumme der Männer

Die höhere Beamtenpension bewirkt keine höhere Lebensverdienstsumme der männlichen Beamten im Vergleich zu den männlichen Angestellten. Das höhere Aktivgehalt der Angestellten führt zu einem Vorsprung dieser Berufsgruppe im Lebenseinkommen von 5,0 Mio. S gegenüber den männlichen Beamten - gemessen am Barwert des Lebensverdienstes. Vergleicht man dazu die entsprechenden Werte für die Arbeiter, so fallen diese mit 30,9 Mio. S (16 Mio. S weniger als Angestellte, 11 Mio. S weniger als Beamte) deutlich geringer aus.

Berechnet man ein fiktives durchschnittliches Monatsbruttoeinkommen (Jahresgehalt : 14), bestehend aus dem Aktivverdienst und dem Pensionsverdienst, dann verdient ein männlicher Angestellter (unter den Bedingungen des Jahres 1994) vom 20. bis zum 79. Lebensjahr pro Monat 30.589 S, ein männlicher Beamter 28.413 S, ein männlicher Arbeiter 19.034 S.

Lebensverdienstsumme der Frauen

Anders liegen die Verhältnisse bei den weiblichen Beschäftigten. Beamtinnen erreichen einen Barwert des Lebensverdienstes von 40,1 Mio. S und übertreffen damit die weiblichen Angestellten um 9,6 Mio. S (Barwert des Lebensverdienstes: 30,5 Mio. S) und Arbeiterinnen sogar um 21,2 Mio. S oder 112,2 % (Barwert 18,9 Mio. S).

Berechnet man ein fiktives durchschnittliches Monatseinkommen, bestehend aus dem Aktivverdienst und dem Pensionsverdienst (Jahresgehalt : 14), dann verdient eine Angestellte (unter den Bedingungen des Jahres 1994) vom 20. bis zum 83. Lebensjahr pro Monat 20.547 S, eine Beamtin hingegen 29.379 S, während eine Arbeiterin 11.776 S verbuchen kann.

Resumee

Männliche Arbeitnehmer im Beamtenstatus verdienen, sowohl gemessen an der Aktivverdienstsumme als auch an der Lebensverdienstsumme, weniger als männliche Beschäftigte im ASVG-Bereich. Der Einkommensvorsprung der männlichen Angestellten gegenüber den männlichen Beamten - gemessen am Barwert des Lebenseinkommens - beträgt 5,0 Mio. S bzw. 11,9 %.

Weibliche Beschäftigte mit Beamtenstatus verdienen deutlich mehr als weibliche Angestellte, nämlich - ebenso gemessen am Barwert des Lebenseinkommens - 9,6 Mio S bzw. 31,5 %. Diese Unterschiede sind jedoch nicht über unterschiedliche Gehaltsstrukturen zu begründen, sondern haben ihre Ursachen einmal in einer identischen Entlohnung zwischen Männern und Frauen im Öffentlichen Dienst, weiters in der deutlich höheren Ausbildung der weiblichen Beamten (Lehrerinnen!), sowie in der - auf das Kalenderjahr bezogen - höheren Beschäftigungsdauer.

Der Einkommensvergleich zwischen Angestellten und Beamten (Männer und Frauen) insgesamt ist zwar möglich, muß aber wegen der dargestellten geschlechtsspezifischen Unterschiede - die durch eben diese Summierung wieder aufgehoben würden - abgelehnt werden.

Alle Betrachtungen zeigen für die Arbeiter - verglichen mit den anderen Berufsgruppen - ein deutlich geringeres Lebenseinkommen. Gemessen am Barwert erzielen weibliche Angestellte ein um 61,4 % höheres Lebenseinkommen als Arbeiterinnen, bei den Männern erreicht der Einkommensvorsprung der Angestellten gegenüber den Arbeitern eine Dimension von 51,8 %.

Werner Lenzelbauer - Hubert Sacher


Tabellen

Tabelle 1

Grundgesamtheit für die Auswertung der Aktivverdienste

 

Anzahl der Personen

Stellung im Beruf

Männer

Frauen

Insgesamt

Arbeiter

579.196

313.642

892.838

Angestellte

529.929

572.511

1.102.440

Beamte

251.498

103.185

354.683

Insgesamt

1.360.623

989.338

2.349.961

Quelle: Lohnsteuerstatistik 1994/Auswertung: Statistischer Dienst - Amt der o.ö. Landesregierung

Tabelle 2

Anzahl der Einkommensbezieher je Einkommensklasse *) und sozialer Stellung

 

Männer

Frauen

Männer und Frauen

Soziale Stellung

<36.000 S

>36.000 S

insgesamt

<36.000 S

>36.000 S

insgesamt

<36.000 S

>36.000 S

insgesamt

Lehrling

54.886

-

54.886

26.598

-

26.598

81.484

-

81.484

in %

100,0

-

100,0

100,0

-

100,0

100,0

-

100,0

Arbeiter

553.642

25.469

579.111

311.734

1.840

313.574

865.376

27.309

892.685

in %

95,6

4,4

100,0

99,4

0,6

100,0

96,9

3,1

100,0

Angestellte

320.825

209.019

529.844

525.834

46.581

572.415

846.659

255.600

1.102.259

in %

60,6

39,4

100,0

91,9

8,1

100,0

76,8

23,2

100,0

Beamte

181.225

70.273

251.498

82.154

21.031

103.185

263.379

91.304

354.683

in %

72,1

27,9

100,0

79,6

20,4

100,0

74,3

24,7

100,0

Pensionisten

699.536

41.691

741.227

964.790

17.458

982.248

1.664.326

59.149

1.732.475

in %

94,4

5,6

100,0

98,2

1,8

100,0

96,6

3,4

100,0

insgesamt

1.810.114

346.452

2.156.566

1.911.110

86.910

1.998.020

3.721.224

433.362

4.154.586

in %

83,9

16,1

100,0

95,7

4,3

100,0

89,6

10,4

100,0

Quelle: Lohnsteuerstatistik 1994/Auswertung: Statistischer Dienst - Amt der o.ö. Landesregierung

*) Höchstbeitragsgrundlage 1994 = 36.000 S

Tabelle 3

Aktivbezüge
Bruttogehalt über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage

Geschlecht

Stellung im Beruf

Durchschnittl. monatl. Bruttogehalt in S

Aktivverdienst
Barwert in S

Männer

Arbeiter

23.212

26.947.330

 

Angestellte

39.086

41.471.936

 

Beamte

32.207

34.907.818

Frauen

Arbeiter

13.774

16.362.813

 

Angestellte

22.930

25.568.427

 

Beamte

30.104

31.997.677

Insgesamt

Arbeiter

19.702

23.308.336

 

Angestellte

31.811

33.890.500

 

Beamte

31.546

34.013.405

Quelle: Lohnsteuerstatistik 1994/Auswertung: Statistischer Dienst - Amt der o.ö. Landesregierung

Tabelle 4

Von 100 männlichen Beschäftigten haben folgende Schulbildung
(in Prozent)

Ausbildung

Angestellte

Beamte

Universität *)

11,1

14,9

Mittlere und höhere Schule

39,6

27,7

Pflichtschule

49,3

57,4

Quelle: Mikrozensus 1993 *) inkl. Lehrer

Tabelle 5

Von 100 weiblichen Beschäftigten haben folgende Schulbildung
(in Prozent)

Ausbildung

Angestellte

Beamte

Universität *)

5,3

30,7

Mittlere und höhere Schule

41,6

46,4

Pflichtschule

53,1

22,9

Quelle: Mikrozensus 1993 *) inkl. Lehrer

Tabelle 6

Pensionsbezüge

Geschlecht

Frühere Stellung im Beruf

Durchschnittl. monatl. Bruttopension in S

Pensionsverdienst
Barwert in S

Männer

Arbeiter

19.978

3.968.835

 

Angestellte

27.270

5.417.412

 

Beamte

35.381

7.028.625

Frauen

Arbeiter

11.344

2.567.556

 

Angestellte

21.763

4.925.942

 

Beamte

35.783

8.099.130

Insgesamt

Arbeiter

16.359

3.484.137

 

Angestellte

27.270

5.807.872

 

Beamte

36.354

7.742.381

Quelle: Lohnsteuerstatistik 1994/Auswertung: Statistischer Dienst - Amt der o.ö. Landesregierung

Tabelle 7

Lebenseinkommen

Geschlecht

Frühere Stellung im Beruf

Lebensverdienst
Barwert in S

Durchschnittl. monatl. Lebenseinkommen in S

Männer

Arbeiter

30.916.165

19.034

 

Angestellte

46.889.347

30.589

 

Beamte

41.936.443

28.413

Frauen

Arbeiter

18.930.369

11.776

 

Angestellte

30.494.369

20.547

 

Beamte

40.096.807

29.379

Insgesamt

Arbeiter

26.792.473

16.534

 

Angestellte

39.698.372

27.116

 

Beamte

41.755.786

29.352

Quelle: Lohnsteuerstatistik 1994/Auswertung: Statistischer Dienst - Amt der o.ö. Landesregierung


Schaubilder

Schaubild 1

Schaubild 2

Schaubild 3

Schaubild 4